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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - L 28 B 1040/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,21345
LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - L 28 B 1040/07 AS ER (https://dejure.org/2007,21345)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.07.2007 - L 28 B 1040/07 AS ER (https://dejure.org/2007,21345)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - L 28 B 1040/07 AS ER (https://dejure.org/2007,21345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung des maßgeblichen Zeitpunktes für das Vorliegen eines Anordnungsgrundes in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung als ausschlaggebend für einen Anordnungsgrund im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - L 28 B 1040/07
    Denn im Rahmen des SGB II ist eine analoge Anwendung der genannten Normen auf Bewilligungsbescheide für Folgezeiträume wegen der Besonderheiten dieses Rechtsgebietes nicht gerechtfertigt (Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. November 2006 - B 7 b AS 14/06 R -, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - L 28 B 1040/07
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - L 28 B 1040/07
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Thüringen, 15.04.2008 - L 9 AS 1438/07

    Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung im Wege des

    Dies ist dann der Fall, wenn bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache Fakten zum Nachteil des Rechtsschutzsuchenden geschaffen werden, die irreparabel sind oder sich durch die Hauptsache nicht mehr rückgängig machen lassen (vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Januar 2008 -Az.: L 9 AS 1049/07 ER, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2007 - Az.: L 28 B 1040/07 AS ER und VG München, Beschluss vom 22. Januar 2007 - Az.: M 15 E 06.4471, beide nach juris).
  • LSG Thüringen, 05.08.2008 - L 9 AS 112/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für

    Dies ist dann der Fall, wenn bis zur Entscheidung in der Hauptsache Fakten zum Nachteil des Rechtsschutzsuchenden geschaffen werden, die irreparabel sind oder sich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rückgängig machen lassen (vgl. den Senatsbeschluss vom 17. Januar 2008 - Az.: L 9 AS 1049/07 ER, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2007 - Az.: L 28 B 1040/07 AS ER und VG München, Beschluss vom 22. Januar 2007 - Az.: M 15 E 06.4471, beide nach juris).
  • LSG Thüringen, 07.05.2009 - L 9 AS 763/08

    Anspruch eines Pensionsinhabers auf Bewilligung von Leistungen zur Grundsicherung

    Dasselbe kann gelten, wenn ein besonderer Nachholbedarf besteht, mithin die Nichtgewährung der begehrten Leistungen in der Vergangenheit noch in die Zukunft fortwirkt und daher eine weiterhin gegenwärtige, die einstweilige Anordnung rechtfertigende Notlage begründet (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2008 - Az.: L 9 AS 1049/07 ER und vom 17. November 2008 - Az.: L 9 AS 865/08 ER sowie Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2007 - Az.: L 28 B 1040/07 AS ER).
  • LSG Thüringen, 20.06.2008 - L 9 AS 1/08

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, fehlender

    Dies ist dann der Fall, wenn bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache Fakten zum Nachteil des Rechtsschutzsuchenden geschaffen werden, die irreparabel sind oder sich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht ausreichend rückgängig machen lassen (vgl. den Senatsbeschluss vom 17. Januar 2008 -Az.: L 9 AS 1049/07 ER, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2007 -Az.: L 28 B 1040/07 AS ER und Verwaltungsgericht (VG) München, Beschluss vom 22. Januar 2007 -Az.: M 15 E 06.4471, beide nach juris).
  • LSG Thüringen, 17.01.2008 - L 9 AS 1049/07

    Bewilligung höherer Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch

    Dies ist dann der Fall, wenn bis zur Entscheidung in der Hauptsache Fakten zum Nachteil des Rechtsschutzsuchenden geschaffen werden, die irreparabel sind oder sich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht ausreichend rückgängig machen lassen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2007 - Az.: L 28 B 1040/07 AS ER und VG München, Beschluss vom 22. Januar 2007 - Az.: M 15 E 06.4471, beide nach juris).
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